Die energetische Sanierung oder der Umstieg auf erneuerbare Energien ist eine Investition in die Zukunft – doch die Kosten können zunächst einschüchternd wirken. Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt Sie mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Doch wer sich heute durch den Dschungel aus BAFA-Zuschüssen, KfW-Krediten und regionalen Förderprogrammen kämpfen will, verliert schnell den Überblick. Zudem können Formfehler im Antrag zum kompletten Verlust der Fördergelder führen.
Die Experten der BMH Contracting GmbH übernehmen für Sie die komplette Förderberatung und -beantragung. Wir sorgen dafür, dass Sie kein Geld verschenken und Ihr Projekt auf einem sicheren finanziellen Fundament steht.
Der Förder-Dschungel: BAFA, KfW und das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die Förderlandschaft in Deutschland ist in stetigem Wandel. Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die Weichen neu gestellt. Grundsätzlich gibt es zwei große Anlaufstellen:
- BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Hier erhalten Sie in der Regel direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) oder für die Optimierung der Anlagentechnik.
- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Die KfW bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen an, insbesondere wenn das Ziel die Sanierung zum kompletten Effizienzhaus ist. Auch die neue Heizungsförderung wird seit 2024 über die KfW abgewickelt.
Wir behalten für Sie den Überblick über die tagesaktuellen Richtlinien und finden das Programm, das für Ihre individuelle Situation (ob Selbstnutzer, Vermieter oder Unternehmen) die höchste Fördersumme generiert.
Warum die professionelle Beantragung überlebenswichtig ist
Ein weit verbreiteter Fehler ist der vorzeitige Beginn der Maßnahme. Das strikte Verschlechterungsverbot und die Antragstellung vor Vorhabenbeginn sind zentrale Säulen der Förderwelt. Das bedeutet: Wer den Handwerker beauftragt, bevor der Förderantrag gestellt wurde, geht leer aus.
Die BMH Contracting GmbH agiert hier als Ihr Schutzschild:
- Prüfung der technischen Mindestanforderungen: Wir stellen sicher, dass die geplanten Fenster, Dämmstoffe oder Wärmepumpen die strengen Effizienzvorgaben der Fördergeber erfüllen.
- Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB): Ohne diese qualifizierte Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten ist ein Antrag oft gar nicht möglich.
- Fristenmanagement: Wir überwachen alle Einreichungsfristen und sorgen dafür, dass die Verwendungsnachweisprüfung nach Abschluss der Arbeiten reibungslos verläuft.
Der iSFP-Bonus und weitere Kumulierungsmöglichkeiten
Wir zeigen Ihnen, wie Sie verschiedene Fördertöpfe geschickt kombinieren. Wenn Sie beispielsweise bereits über einen Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verfügen, sichern wir Ihnen bei vielen Maßnahmen zusätzliche 5 % Bonus.
Zudem prüfen wir die Einkommensgrenzen für den sogenannten Geschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus bei der Heizungsförderung. So können in der Spitze Förderquoten von bis zu 70 % der Investitionskosten erreicht werden – eine Chance, die ohne professionelle Beratung oft unentdeckt bleibt.
Ablauf: In 4 Schritten zu Ihrer Förderung
1. Förder-Check: Im Rahmen eines Erstgesprächs bewerten wir Ihr Vorhaben und ermitteln die potenziellen Förderprogramme.
2. Technische Validierung: Wir prüfen die Angebote Ihrer Handwerksbetriebe. Entsprechen die U-Werte oder die Jahresarbeitszahlen der Wärmepumpe den Vorgaben?
3. Antragstellung: Wir erstellen die notwendigen Bestätigungen (TPB) und reichen den Antrag für Sie bei der KfW oder dem BAFA ein. Wir begleiten Sie, bis der Zuwendungsbescheid vorliegt.
4. Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Sanierung prüfen wir die Rechnungen, erstellen die technische Projekbestätigung nach Durchführung (TPB-D/VnD) und veranlassen die Auszahlung Ihres Zuschusses.
Gewerbliche Förderung: Ein Hebel für Unternehmen
Nicht nur private Immobilienbesitzer profitieren. Für Unternehmen bietet die Förderung von Energieeffizienz in der Wirtschaft enorme Potenziale. Die BMH Contracting GmbH berät Sie auch hier zu systemischen Sanierungen von Büro- und Hallengebäuden sowie zur Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien.
Warum BMH Contracting GmbH Ihr Partner für die Förderung ist
Wir sind offiziell beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) gelistet. Das ist die Grundvoraussetzung, um viele Förderanträge überhaupt stellen zu dürfen.
- Rechtssicherheit: Wir haften für die korrekte technische Bestätigung Ihrer Maßnahmen.
- Zeitersparnis: Während Sie sich auf Ihr Bauprojekt konzentrieren, erledigen wir den kompletten Papierkrieg mit den Behörden.
- Maximierung: Unser Ziel ist nicht irgendeine Förderung, sondern die maximal mögliche Summe für Ihr Budget.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung (FAQ)
1. Darf ich mit der Sanierung beginnen, sobald der Antrag gestellt ist?
In der Regel gilt: Erst nach Stellung des Antrags darf der Liefer- und Leistungsvertrag unterzeichnet werden. Bei einigen Programmen der KfW ist zudem der Erhalt des Zuwendungsbescheids oder eine Bestätigung des Eingangs abzuwarten. Wir sagen Ihnen exakt, wann Sie rechtssicher unterschreiben können.
2. Was kostet die Förderberatung durch die BMH Contracting GmbH?
Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten sind selbst wiederum förderfähig! Das BAFA oder die KfW übernehmen oft bis zu 50 % unserer Honorarkosten. Somit ist die professionelle Beratung für Sie eine Investition, die sich durch die gesicherten Zuschüsse meist mehrfach amortisiert.
3. Kann ich Fördermittel mit einem Steuerbonus kombinieren?
Nein, das Gesetz verbietet die Doppelförderung. Sie müssen sich entscheiden: Entweder Sie nutzen die direkte Zuschussförderung (BAFA/KfW) oder die steuerliche Abschreibung nach § 35c EStG. Wir rechnen für Sie aus, welcher Weg in Ihrem individuellen Fall finanziell attraktiver ist.
4. Werden auch Eigenleistungen gefördert?
Seit einiger Zeit werden bei vielen Programmen nur noch Materialkosten für Eigenleistungen gefördert, sofern die fachgerechte Ausführung durch einen Energieberater oder einen Fachbetrieb bestätigt wird. Wir begleiten Sie bei diesem Prozess, damit auch Ihr persönlicher Einsatz belohnt wird.
5. Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Durch unsere Vorprüfung minimieren wir dieses Risiko auf ein Minimum. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten mit dem Fördergeber kommen, übernehmen wir die Kommunikation und unterstützen Sie im Widerspruchsverfahren.
Ansprechpartner
Geschäftsführung
Christian Kern
Kommen Sie gerne jederzeit persönlich auf mich zu!
0175 6911317
Technische Leitung
Patrick Fries
Gerne unterstütze ich Sie in allen Belangen der Wärme und Energieversorgung!
0160 3221110



