Der Energieausweis macht die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes nachvollziehbar und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich mit anderen Gebäuden. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gehört er in vielen Fällen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen.
Die BMH Contracting GmbH erstellt Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude. Dabei betrachten wir die vorhandene Gebäudehülle und Anlagentechnik fachlich und ordnen die energetischen Kennwerte verständlich ein.
Die gesetzliche Grundlage: GModG statt GEG
Die gesetzlichen Anforderungen an Energieausweise ergeben sich heute aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde mit Wirkung zum 29. Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt.
Für die praktische Erstellung von Energieausweisen gelten derzeit weiterhin die bestehenden Energieausweis-Muster nach GEG 2024. Weitere Änderungen an Angaben und Berechnungsgrundlagen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Bei Verkauf oder Vermietung muss ein vorhandener Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Findet keine Besichtigung statt, gelten entsprechende Vorlagepflichten. Nach Abschluss des Kauf-, Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags muss der Energieausweis beziehungsweise eine Kopie übergeben werden.
Verstöße gegen bestimmte Pflichten rund um Energieausweise können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen dort bestimmte Angaben daraus aufgeführt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Art des Energieausweises
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- wesentlicher Energieträger der Heizung
- bei Wohngebäuden das Baujahr
- bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Energieausweise können grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten erstellt werden. Welche Variante zulässig und sinnvoll ist, hängt insbesondere von Gebäudeart, Baujahr und energetischem Zustand ab.
1. Der Bedarfsausweis: Rechnerische Bewertung des Gebäudes
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf rechnerisch ermittelt. Grundlage sind unter anderem die energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle sowie die vorhandene Anlagentechnik.
Berücksichtigt werden beispielsweise Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke sowie Heizung und Warmwasserbereitung. Bei Nichtwohngebäuden kommen weitere technische Bereiche hinzu.
- Wann ist er vorgeschrieben? Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist bei Verkauf oder Vermietung grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich.
- Ausnahme: Ein Verbrauchsausweis kann auch bei diesen Gebäuden zulässig sein, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt hat oder später mindestens auf dieses Niveau gebracht wurde.
- Was ist sein Vorteil? Die Bewertung ist weitgehend unabhängig vom individuellen Heizverhalten der bisherigen Bewohner und beschreibt die energetischen Eigenschaften des Gebäudes auf rechnerischer Grundlage.
2. Der Verbrauchsausweis: Bewertung anhand realer Verbrauchsdaten
Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlich erfassten Energieverbräuchen des Gebäudes.
Für die Berechnung müssen Verbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten berücksichtigt werden. Die jüngste verwendete Abrechnungsperiode darf dabei grundsätzlich nicht mehr als 18 Monate zurückliegen.
Der Heizenergieverbrauch wird witterungsbereinigt. Auch längere Leerstände müssen bei der Berechnung angemessen berücksichtigt werden.
- Wann ist er möglich? Ein Verbrauchsausweis kann bei bestehenden Gebäuden verwendet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind und keine Verpflichtung zur Ausstellung eines Bedarfsausweises besteht.
- Was ist zu beachten? Der Verbrauch wird durch das Verhalten der Nutzer beeinflusst. Zwei energetisch vergleichbare Gebäude können deshalb unterschiedliche Verbrauchswerte aufweisen.
Energieausweise für Nichtwohngebäude
Die BMH Contracting GmbH erstellt Energieausweise auch für Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Gewerbeimmobilien, Werkstätten oder Verkaufsstätten.
Bei Nichtwohngebäuden unterscheiden sich die Berechnungsgrundlagen von Wohngebäuden. Neben Heizung und Warmwasser können beispielsweise auch Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung eine Rolle spielen.
Gerade bei technisch komplexeren Gebäuden ist deshalb eine genaue Aufnahme und Einordnung der vorhandenen Anlagentechnik wichtig.
Als Ingenieur- und Planungsbüro können wir energetische Kennwerte dabei nicht nur dokumentieren, sondern bei Bedarf auch in weiterführende technische Betrachtungen einordnen.
Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis
Bei einem Energieausweis für ein bestehendes Gebäude muss der Aussteller das Gebäude entweder vor Ort besichtigen oder geeignete Bildaufnahmen erhalten, anhand derer die energetischen Eigenschaften beurteilt werden können.
Sofern geeignete Maßnahmen möglich sind, enthält der Energieausweis außerdem Empfehlungen zur kosteneffizienten Verbesserung der Energieeffizienz.
Das können beispielsweise Maßnahmen an folgenden Bereichen sein:
- Außenwände und Fassade
- Dach und oberste Geschossdecke
- Fenster und Außentüren
- Kellerdecke
- Heizungs- und Anlagentechnik
- Wärmeverteilung und hydraulische Optimierung
Diese Empfehlungen sind als erste fachliche Hinweise zu verstehen. Soll eine Sanierung detailliert geplant und in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht werden, kann darauf beispielsweise ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) aufbauen.
Der Ablauf: So erstellen wir Ihren Energieausweis
1. Datenaufnahme: Wir erfassen die für den Energieausweis benötigten Gebäudedaten. Dazu gehören je nach Ausweisart beispielsweise Baujahr, Gebäudeabmessungen, Bauteilaufbauten, Fenster, Anlagentechnik und vorhandene Verbrauchsdaten.
2. Prüfung der Gebäudedaten: Bereitgestellte Angaben werden von uns auf Plausibilität geprüft. Bei bestehenden Gebäuden erfolgt die Beurteilung auf Grundlage einer Vor-Ort-Aufnahme oder geeigneter Bildaufnahmen und Unterlagen.
3. Berechnung und Erstellung: Wir führen die erforderlichen Berechnungen durch und erstellen den Energieausweis entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
4. DIBt-Registrierung: Jeder neu ausgestellte Energieausweis erhält eine Registriernummer der zuständigen Registrierstelle beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Diese wird vor Übergabe des Energieausweises eingetragen.
5. Erläuterung: Auf Wunsch erklären wir Ihnen die energetischen Kennwerte und zeigen, welche weiterführenden Schritte bei einem energetisch auffälligen Gebäude sinnvoll sein können.
Energieausweis als Grundlage für weitere Maßnahmen
Der Energieausweis dient zunächst der Information über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er ersetzt keine detaillierte Sanierungs- oder Fachplanung.
Zeigt sich bei der Erstellung jedoch ein größerer energetischer Handlungsbedarf, können daraus weitere Untersuchungen entstehen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Heizlastberechnung
- Hydraulischer Abgleich
- Planung der Wärmeversorgung
- Technische Bauberatung
Dadurch können die Erkenntnisse aus der energetischen Bewertung unmittelbar in die weitere Entwicklung des Gebäudes einfließen.
Warum BMH Contracting GmbH für Ihren Energieausweis?
Als Energieberater und Ingenieur- und Planungsbüro betrachten wir nicht nur die Kennwerte auf dem fertigen Dokument. Wir verstehen die technischen Zusammenhänge zwischen Gebäudehülle, Wärmebedarf und Anlagentechnik.
- Fachgerechte Erstellung: Energieausweise werden durch entsprechend ausstellungsberechtigte Fachleute nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben erstellt.
- Wohn- und Nichtwohngebäude: Wir bearbeiten sowohl private Wohngebäude als auch gewerblich genutzte Immobilien.
- Technische Einordnung: Auffälligkeiten bei Gebäudehülle oder Anlagentechnik können direkt fachlich eingeordnet werden.
- Weiterführende Planung: Bei Sanierungsbedarf können Energieberatung, Bauberatung und technische Planung unmittelbar anschließen.
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis (FAQ)
1. Wie lange ist ein Energieausweis gültig und wann wird ein neuer benötigt?
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt.
Nicht jede Sanierungsmaßnahme führt automatisch dazu, dass ein bestehender Energieausweis seine Gültigkeit verliert. Bei bestimmten umfangreichen Änderungen am Gebäude kann jedoch bereits vorher ein neuer Energiebedarfsausweis erforderlich werden, wenn für das gesamte Gebäude entsprechende energetische Berechnungen durchgeführt werden.
2. Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz legt fest, welche fachlichen Qualifikationen für die Ausstellung von Energieausweisen erforderlich sind. Dazu können je nach Ausbildung und Zusatzqualifikation unter anderem Ingenieure, Architekten, bestimmte Meister, Techniker und weitere entsprechend qualifizierte Fachpersonen gehören.
Die konkrete Ausstellungsberechtigung kann sich außerdem danach unterscheiden, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.
3. Benötige ich für ein Baudenkmal einen Energieausweis?
Für Baudenkmäler gelten Ausnahmen. Die gesetzlichen Pflichten zur Ausstellung, Vorlage und Übergabe eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing gelten für Baudenkmäler grundsätzlich nicht.
Unabhängig davon kann eine energetische Untersuchung sinnvoll sein, wenn Sanierungsmaßnahmen geplant werden und die besonderen Anforderungen des Denkmalschutzes berücksichtigt werden müssen.
4. Was ist die Registriernummer des DIBt?
Für jeden neu ausgestellten Energieausweis muss bei der zuständigen Registrierstelle eine individuelle Registriernummer beantragt werden.
Diese Registriernummer wird vor Übergabe des Energieausweises an den Eigentümer in das Dokument eingetragen. Das Registriersystem dient unter anderem der Durchführung gesetzlich vorgesehener Stichprobenkontrollen.
5. Was sagt der Energieausweis über den Wert einer Immobilie aus?
Der Energieausweis ist kein Verkehrswertgutachten und bestimmt nicht den Marktwert einer Immobilie. Er informiert über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes und ermöglicht einen überschlägigen energetischen Vergleich.
Die Energieeffizienz kann für Käufer oder Mieter dennoch eine wichtige Entscheidungsgrundlage sein, da sie Hinweise auf den Energiebedarf beziehungsweise Energieverbrauch und möglichen Modernisierungsbedarf liefert.
Ansprechpartner
Geschäftsführung
Christian Kern
Kommen Sie gerne jederzeit persönlich auf mich zu!
0175 6911317
Technische Leitung
Patrick Fries
Gerne unterstütze ich Sie in allen Belangen der Wärme und Energieversorgung!
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