Eine energetische Sanierung oder der Umstieg auf eine neue Wärmeversorgung ist mit Investitionen verbunden. Gleichzeitig stehen für viele Maßnahmen staatliche Zuschüsse und Förderkredite zur Verfügung. Welche Förderung tatsächlich genutzt werden kann, hängt jedoch von Gebäude, Maßnahme, Antragsteller und Zeitpunkt der Umsetzung ab.
Zwischen BAFA-Förderung, KfW-Förderung, der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und weiteren Programmen unterscheiden sich Voraussetzungen, technische Anforderungen und Antragswege deutlich.
Die BMH Contracting GmbH unterstützt Sie bei der Förderberatung und -beantragung. Wir prüfen Ihr Vorhaben technisch, ordnen die passenden Fördermöglichkeiten ein und begleiten Sie bei den erforderlichen Nachweisen und Antragsschritten.
Förderprogramme richtig einordnen: BAFA, KfW und BEG
Die Förderlandschaft für Gebäude wird regelmäßig angepasst. Deshalb betrachten wir nicht nur die mögliche Förderhöhe, sondern auch die technischen Voraussetzungen und den richtigen Ablauf der Antragstellung.
Grundsätzlich spielen insbesondere zwei Förderstellen eine wichtige Rolle:
- BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Über das BAFA werden im Rahmen der BEG unter anderem Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Maßnahmen an der Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Maßnahmen an Gebäudenetzen gefördert.
- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Über die KfW läuft unter anderem die Förderung für den Austausch klimafreundlicher Heizungen sowie die Finanzierung umfassender Sanierungen zum Effizienzhaus.
Welche Förderung für ein konkretes Projekt infrage kommt, prüfen wir anhand der geplanten Maßnahme und der jeweils aktuellen Förderbedingungen.
Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend
Einer der wichtigsten Punkte bei der Förderung ist der korrekte Vorhabenbeginn. Ein Förderantrag muss grundsätzlich gestellt werden, bevor mit der geförderten Maßnahme begonnen wird.
Bei Maßnahmen im Rahmen der BEG müssen vor Antragstellung in der Regel bereits entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge vorliegen. Diese müssen jedoch eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten. Außerdem muss der voraussichtliche Umsetzungszeitpunkt aus dem Vertrag hervorgehen.
Ein Vertrag ohne die erforderliche Förderbedingung oder ein tatsächlicher Beginn der Arbeiten vor Antragstellung kann dazu führen, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist.
Wir begleiten deshalb nicht erst den Förderantrag, sondern prüfen auch, welche technischen und formalen Voraussetzungen vor der Antragstellung erfüllt sein müssen.
- Prüfung der technischen Mindestanforderungen: Wir prüfen, ob die geplanten Maßnahmen und angebotenen Komponenten die jeweiligen technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Technische Förderunterlagen: Je nach Förderprogramm erstellen wir die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB), Bestätigung zum Antrag (BzA) oder weitere technische Nachweise.
- Begleitung des Förderverfahrens: Wir unterstützen bei Antragstellung, Fristen und den erforderlichen Nachweisen nach Abschluss der Maßnahme.
iSFP-Bonus und weitere Fördermöglichkeiten
Ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann bei bestimmten energetischen Einzelmaßnahmen weiterhin zusätzliche Fördervorteile ermöglichen.
Für geeignete Maßnahmen kann sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte erhöhen. Gleichzeitig kann sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben erhöhen.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten für den iSFP-Bonus jedoch zusätzliche Voraussetzungen. Insbesondere muss ein bestimmtes förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen erreicht werden. Bei einem Einfamilienhaus liegt dieses beispielsweise bei 30.000 Euro. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten gelten entsprechend höhere Grenzen.
Ob der iSFP-Bonus für Ihr konkretes Vorhaben genutzt werden kann, prüfen wir deshalb immer projektbezogen.
Bei der Heizungsförderung gelten eigene Bonusregelungen. Neben der Grundförderung können abhängig von Heizung, Nutzung und persönlichen Voraussetzungen weitere Boni hinzukommen. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %. Für selbstnutzende Eigentümer kann zusätzlich ein gestaffelter Einkommensbonus infrage kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind bei selbstgenutzten Wohngebäuden derzeit Gesamtförderungen von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich.
Ablauf: In 4 Schritten zur passenden Förderung
1. Förder-Check: Wir prüfen Ihr Vorhaben und klären, welche Förderprogramme grundsätzlich infrage kommen.
2. Technische Prüfung: Wir betrachten die geplanten Maßnahmen und prüfen beispielsweise U-Werte, Anlagentechnik, Dimensionierung und weitere technische Fördervoraussetzungen.
3. Förderantrag und technische Bestätigung: Je nach Förderprogramm erstellen wir die notwendigen technischen Unterlagen. Beim BAFA erfolgt dies beispielsweise über die Technische Projektbeschreibung (TPB), bei der KfW-Heizungsförderung über die Bestätigung zum Antrag (BzA). Wo eine Bevollmächtigung möglich ist, können wir die Antragstellung entsprechend begleiten oder übernehmen. Ist die persönliche Antragstellung durch den Eigentümer vorgesehen, bereiten wir die erforderlichen technischen Angaben vor und führen Sie durch den Ablauf.
4. Nachweis nach Durchführung: Nach Abschluss der Arbeiten prüfen wir die relevanten Unterlagen und erstellen die erforderlichen technischen Nachweise. Beim BAFA erfolgt dies über den Technischen Projektnachweis (TPN), bei der KfW über die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Förderberatung für Unternehmen und Nichtwohngebäude
Fördermöglichkeiten bestehen nicht nur für private Wohngebäude. Auch Unternehmen können bei Investitionen in Energieeffizienz, Gebäudetechnik und Wärmeversorgung von unterschiedlichen Förderprogrammen profitieren.
Die BMH Contracting GmbH unterstützt auch bei gewerblichen Projekten und Nichtwohngebäuden. Dabei betrachten wir die Förderung nicht isoliert, sondern verbinden sie mit der technischen Planung und der Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahme.
Gerade bei größeren Projekten können unsere Leistungen aus Ingenieur- und Planungsbüro, Wärmeversorgung und Förderberatung unmittelbar ineinandergreifen.
Förderung von Fachplanung und Baubegleitung
Auch Leistungen für energetische Fachplanung und Baubegleitung können im Rahmen bestimmter BEG-Maßnahmen gefördert werden.
Bei entsprechenden Einzelmaßnahmen können grundsätzlich 50 % der förderfähigen Kosten für Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst werden. Dabei gelten eigene Höchstgrenzen und Voraussetzungen.
Bei der KfW-Heizungsförderung wird die Fachplanung dagegen nicht als eigener Fördertatbestand mit 50 % bezuschusst. Entsprechende Kosten können dort als Umfeldmaßnahmen innerhalb der förderfähigen Gesamtkosten der Heizungsmaßnahme berücksichtigt werden.
Welche Regelung für Ihr Projekt gilt, prüfen wir bereits bei der Planung der Maßnahme.
Warum BMH Contracting GmbH für Förderberatung und Planung?
BMH-C verbindet Förderberatung mit technischer und energetischer Planung. Dadurch betrachten wir nicht nur die Frage, welche Förderung möglich ist, sondern auch, ob die geplante Maßnahme technisch sinnvoll aufgebaut ist.
Wir sind als Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet und können die für zahlreiche Förderprogramme erforderlichen technischen Bestätigungen und Nachweise erstellen.
- Technische Prüfung: Wir prüfen Maßnahmen und Angebote im Hinblick auf die Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms.
- Förderunterlagen: Wir erstellen die erforderlichen technischen Bestätigungen und Nachweise.
- Planung und Förderung zusammen: Heizlastberechnung, Wärmeversorgung, Sanierungsplanung und Förderberatung können direkt miteinander verbunden werden.
- Aktuelle Förderbedingungen: Wir prüfen die zum Zeitpunkt des Projekts geltenden Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung (FAQ)
1. Wann darf ich mit der Sanierung beginnen?
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor dem tatsächlichen Beginn der geförderten Maßnahme gestellt werden. Bei BEG-Einzelmaßnahmen muss für die Antragstellung in der Regel bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthält.
Nach Antragstellung kann bei bestimmten BEG-Maßnahmen auf eigenes Risiko bereits vor der endgültigen Förderzusage mit der Umsetzung begonnen werden. Wir prüfen deshalb für jedes Vorhaben den konkreten Ablauf, bevor Aufträge und Arbeiten ausgelöst werden.
2. Werden Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls gefördert?
Ja, bei bestimmten Maßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude können Leistungen für Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich gefördert werden. Der Fördersatz kann dabei bis zu 50 % der förderfähigen Planungskosten betragen. Es gelten jedoch eigene Höchstgrenzen und Voraussetzungen.
Bei der KfW-Heizungsförderung gelten andere Regelungen. Dort können entsprechende Planungskosten als Umfeldmaßnahmen innerhalb der förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt werden.
3. Kann ich Fördermittel mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG kombinieren?
Für dieselben Aufwendungen ist eine parallele Nutzung grundsätzlich nicht möglich, wenn für die energetische Maßnahme bereits steuerfreie Zuschüsse oder zinsverbilligte öffentliche Darlehen in Anspruch genommen werden.
Deshalb sollte vor Beginn der Maßnahme geprüft werden, ob eine direkte Förderung über BAFA oder KfW oder die steuerliche Förderung für das konkrete Vorhaben geeigneter ist.
4. Werden auch Eigenleistungen gefördert?
Bei bestimmten Fördermaßnahmen können auch Materialkosten bei Eigenleistungen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die fachgerechte Durchführung und die förderfähigen Materialkosten entsprechend den Vorgaben des Förderprogramms bestätigt werden können.
Wir prüfen vorab, welche Kosten bei Ihrem Vorhaben tatsächlich angesetzt werden können.
5. Was passiert nach Abschluss der Maßnahme?
Nach Durchführung der geförderten Arbeiten müssen die Umsetzung und die tatsächlich entstandenen Kosten gegenüber dem Fördergeber nachgewiesen werden.
Je nach Förderprogramm erstellen wir hierzu den Technischen Projektnachweis (TPN) für das BAFA oder die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die KfW. Anschließend können die erforderlichen Verwendungsnachweise eingereicht und die Auszahlung der Förderung veranlasst werden.
Ansprechpartner
Geschäftsführung
Christian Kern
Kommen Sie gerne jederzeit persönlich auf mich zu!
0175 6911317
Technische Leitung
Patrick Fries
Gerne unterstütze ich Sie in allen Belangen der Wärme und Energieversorgung!
0160 3221110




