Förderhöchstbetrag für Heizungen sinkt 2027: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Aktueller Stand: Förderhöchstbetrag für Heizungen sinkt 2027: Was Eigentümer jetzt wissen sollten – die Änderung, den Zeitpunkt und die unmittelbare Bedeutung verständlich einordnen

Nach den derzeit veröffentlichten Förderbedingungen für den Heizungstausch ist keine allgemeine Absenkung des Förderhöchstbetrags zum Jahr 2027 vorgesehen. Für Eigentümer ist es wichtig, zwischen den förderfähigen Kosten, den möglichen Bonusstufen und dem tatsächlich ausgezahlten Zuschuss zu unterscheiden: Eine Förderung wird stets nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden offiziellen Vorgaben bewertet.

Beim KfW-Programm für den Heizungstausch gelten für Wohngebäude grundsätzlich förderfähige Ausgaben von bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. In Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die ansetzbaren Kosten je nach Anzahl der Wohneinheiten. Der maximale Zuschuss ergibt sich nicht allein aus dieser Kostengrenze, sondern aus dem jeweiligen Fördersatz einschließlich möglicher Boni und der Begrenzung der Gesamtförderung.

Was Eigentümer für 2027 konkret einordnen sollten

  • Eine pauschale Kürzung der förderfähigen Kosten allein zum 1. Januar 2027 ist nach dem aktuell bekannten Regelwerk nicht vorgesehen.
  • Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung – nicht nur der Beginn oder Abschluss der Baumaßnahme.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus ist an bestimmte Voraussetzungen und Fristen gebunden; seine weitere Entwicklung ist von den jeweils geltenden Förderbedingungen abhängig.
  • Technische Mindestanforderungen, etwa an das Heizsystem und den fachgerechten Einbau, müssen unabhängig von der Förderhöhe erfüllt sein.

In der Praxis bedeutet das: Wer eine Wärmepumpe, einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, eine Biomasseheizung oder eine andere förderfähige Lösung plant, sollte nicht nur auf einen vermuteten Stichtag im Jahr 2027 schauen. Maßgeblich sind die passende technische Lösung für das Gebäude, die förderfähigen Kosten, die verfügbaren Boni sowie die vollständige und fristgerechte Antragstellung vor Maßnahmenbeginn.

BMH Contracting GmbH betrachtet Förderfragen deshalb zusammen mit Wärmebedarf, Gebäudezustand, vorhandener Anlagentechnik, Heizflächen, Systemtemperaturen und Wirtschaftlichkeit. Als herstellerunabhängiges Ingenieur- und Planungsbüro unterstützt das Planungsteam bei der technischen Einordnung, den erforderlichen Bestätigungen und dem Fristenmanagement – ohne eine Förderzusage zu garantieren. Für Förderhöchstbetrag für Heizungen sinkt 2027: Was Eigentümer jetzt wissen sollten gilt daher: Vor der Investitionsentscheidung sollten immer die aktuell gültigen offiziellen Förderbedingungen geprüft und auf das konkrete Vorhaben angewendet werden.

Was hat sich konkret geändert oder ist angekündigt, ab welchem Zeitpunkt gilt die Regelung und welche Übergangsfristen sind relevant?

Ein offiziell festgelegtes Absinken des Förderhöchstbetrags für den Heizungstausch zum 1. Januar 2027 ist nach den derzeit bekannten Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht vorgesehen. Für selbstnutzende Eigentümer bleibt der förderfähige Kostenrahmen grundsätzlich bei maximal 30.000 Euro je Wohneinheit; die maximale Förderquote kann weiterhin bis zu 70 Prozent betragen. Eine zeitlich definierte Verringerung betrifft nach aktueller Systematik vielmehr den Klimageschwindigkeitsbonus: Er beträgt bis Ende 2028 20 Prozentpunkte und soll ab 2029 schrittweise sinken. Eigentümer sollten daher die jeweils bei Antragstellung geltenden offiziellen KfW- und BEG-Bedingungen prüfen.

Die häufig genannte Aussage „Förderhöchstbetrag für Heizungen sinkt 2027“ vermischt somit zwei unterschiedliche Größen: den förderfähigen Höchstbetrag der Investitionskosten und die Förderquote inklusive Boni. Der Kostenhöchstbetrag begrenzt die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss. Bei einem Einfamilienhaus sind beispielsweise förderfähige Ausgaben bis 30.000 Euro ansetzbar – auch wenn die tatsächlichen Kosten für Planung, Wärmeerzeuger, Umfeldmaßnahmen und Optimierungen höher ausfallen.

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Bis Ende 2028 grundsätzlich 20 Prozentpunkte bei fristgerechtem Austausch bestimmter alter fossiler Heizungen und bei erfüllten weiteren Voraussetzungen; ab 2029 ist eine stufenweise Absenkung vorgesehen.
  • Einkommensbonus: 30 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro.
  • Effizienzbonus: 5 Prozentpunkte für bestimmte effiziente Wärmepumpen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Förderdeckel: Die Summe der Zuschüsse ist auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.

Für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten gelten abweichende Kostenobergrenzen: Für die erste Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils weitere 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils weitere 8.000 Euro berücksichtigt werden. Ob einzelne Kostenpositionen tatsächlich förderfähig sind, hängt von der konkreten Maßnahme, der gewählten Technik und den zum Antragszeitpunkt gültigen Förderbedingungen ab.

Entscheidend für Übergangsfragen ist in der Regel nicht der Beginn der Bauarbeiten, sondern der richtige Ablauf der Antragstellung. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Bei einem Vertrag mit einem Fachunternehmen ist eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage erforderlich, sofern der Vertrag vor der Bewilligung geschlossen wird. Erst nach Antragstellung beziehungsweise nach Beachtung der geltenden vertraglichen Vorgaben darf die Maßnahme verbindlich umgesetzt werden.

Für die zeitliche Planung bedeutet das: Wer den derzeitigen Klimageschwindigkeitsbonus nutzen möchte, sollte nicht allein auf das Jahr der Inbetriebnahme schauen. Maßgeblich sind die Fördervoraussetzungen, Fristen und technischen Nachweise im konkreten Förderverfahren. Nach einer Förderzusage gelten außerdem Fristen für die Umsetzung und für die Einreichung des Verwendungsnachweises. Diese Fristen können sich je nach Programmstand ändern und sollten vor Beauftragung geprüft werden.

Das Planungsteam ordnet solche Änderungen aus Sicht des gesamten Energiesystems ein. Als Ingenieur- und Planungsbüro für Energie, Wärme und Gebäude prüft das Planungsteam unter anderem Wärmebedarf, vorhandene Anlagentechnik, Heizflächen, Systemtemperaturen, hydraulische Verhältnisse sowie technische und wirtschaftliche Machbarkeit. Im Rahmen der Förderberatung werden förderfähige Maßnahmen und Kosten, technische Mindestanforderungen, notwendige Bestätigungen und Fristen anhand der jeweils gültigen offiziellen Vorgaben geprüft. Eine Förderzusage oder eine bestimmte Förderhöhe kann dabei nicht pauschal garantiert werden.

Welche Eigentümer, Vermieter, Unternehmen oder Gebäudetypen sind betroffen und welche Förder-, Investitions- oder Planungsentscheidungen ändern sich dadurch?

Vom ab 2027 sinkenden Förderhöchstbetrag betroffen sind vor allem selbstnutzende Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, die eine alte fossile Heizung ersetzen und den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten können. Nach dem derzeit vorgesehenen Förderverlauf reduziert sich dieser Bonus ab 2027 von 20 auf 17 Prozentpunkte. Dadurch kann die maximale Förderquote bei förderfähigen Heizungstauschen von bisher 70 auf 67 Prozent sinken, sofern alle weiteren Boni wie Einkommensbonus und Effizienzbonus erfüllt sind.

Besonders relevant ist die Änderung für Eigentümer von Einfamilienhäusern und selbst bewohnten Wohnungen, deren Heizungsanlage zeitnah erneuert werden muss oder deren Austausch ohnehin in den nächsten Jahren vorgesehen ist. Bei förderfähigen Ausgaben von bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit kann die Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus rechnerisch bis zu 900 Euro weniger Zuschuss bedeuten. Ob dieser Betrag im Einzelfall tatsächlich erreicht wird, hängt von der Maßnahme, den technischen Voraussetzungen und der persönlichen Förderberechtigung ab.

Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt grundsätzlich voraus, dass eine selbst genutzte Wohneinheit betroffen ist und eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung beziehungsweise eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird. Für vermietete Wohngebäude entfällt dieser Bonus in der Regel, weil er an die Selbstnutzung anknüpft. Vermieter, Wohnungsgesellschaften und Eigentümergemeinschaften sind daher von der konkreten Reduzierung des Bonus häufig nicht unmittelbar betroffen, müssen aber weiterhin die jeweils geltenden Förderquoten, Kostenobergrenzen und Antragswege prüfen.

Bei Mehrfamilienhäusern gewinnt die Investitionsplanung zusätzlich an Gewicht, weil die förderfähigen Kosten nach Wohneinheiten gestaffelt sein können. Für die erste Wohneinheit gelten andere Kostenansätze als für weitere Wohnungen; bei einer zentralen Wärmeerzeugung ist deshalb nicht allein der Anschaffungspreis der Heizung maßgeblich. Entscheidend ist, welche Ausgaben förderfähig anerkannt werden und ob die technische Gesamtmaßnahme fristgerecht beantragt sowie nachweisbar umgesetzt wird.

Unternehmen, gewerbliche Eigentümer und Industriegebäude müssen die Aussage „Förderhöchstbetrag für Heizungen sinkt 2027“ differenziert betrachten. Die Förderung für Nichtwohngebäude, gewerblich genutzte Immobilien oder komplexe Prozesswärme folgt teilweise anderen Programmen, Förderlogiken und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen als der Heizungstausch im selbst genutzten Einfamilienhaus. Eine pauschale Übertragung der um drei Prozentpunkte sinkenden Maximalquote wäre deshalb fachlich nicht zutreffend.

Für Eigentümer mit kurzfristigem Sanierungsbedarf kann ein früher Förderantrag sinnvoll sein, sofern die Maßnahme technisch ausgereift ist und die geltenden Voraussetzungen erfüllt. Ein vorgezogener Antrag allein sollte jedoch nicht die Heizungsentscheidung bestimmen. Eine Wärmepumpe, ein Anschluss an ein Wärmenetz, eine Biomasseanlage oder eine hybride Lösung muss zum Wärmebedarf, zu den Heizflächen, den Systemtemperaturen, der Hydraulik und zur langfristigen Nutzung des Gebäudes passen.

Bei Gebäuden mit hohem Wärmebedarf, kleinen Heizflächen oder hohen Vorlauftemperaturen ist vor dem Heizungstausch häufig zu klären, ob einzelne Heizkörper, die hydraulische Einregulierung, die Regelung oder Maßnahmen an der Gebäudehülle erforderlich sind. Diese Arbeiten können die technische Machbarkeit und den späteren Energieverbrauch wesentlich beeinflussen. Förder- und Investitionsentscheidungen sollten deshalb nicht nur auf die Höhe eines möglichen Zuschusses, sondern auf die Gesamtkosten über Planung, Umbau, Betrieb und Instandhaltung gestützt werden.

Das Planungsteam aus Kempten betrachtet solche Vorhaben als Gesamtsystem aus Gebäude, Wärmebedarf und Anlagentechnik. Das Ingenieur- und Planungsbüro prüft herstellerunabhängig unter anderem den Gebäudebestand, die vorhandene Wärmeerzeugung, Heizflächen, hydraulische Verhältnisse und die Wirtschaftlichkeit möglicher Wärmekonzepte. Im Rahmen der Förderberatung können technische Mindestanforderungen, förderfähige Kosten, erforderliche Bestätigungen, Fristen und Nachweise eingeordnet werden; verbindlich bleiben jedoch stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden offiziellen Förderbedingungen.

Technische Auswirkungen auf Wärmeversorgung, Wärmepumpe, Sanierungsplanung oder Förderunterlagen fachlich einordnen

Ein sinkender Förderhöchstbetrag im Jahr 2027 verändert zunächst nicht die technische Eignung einer Wärmepumpe oder eines anderen Heizsystems. Er kann jedoch die Wirtschaftlichkeitsrechnung, den Zeitpunkt der Sanierung und die Priorisierung einzelner Maßnahmen beeinflussen. Eigentümer sollten daher Wärmebedarf, Heizflächen, Vorlauftemperaturen, hydraulische Verhältnisse und den Sanierungszustand des Gebäudes nicht allein an einer Förderquote ausrichten. Entscheidend ist, dass die geplante Anlage die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt, zum Gebäude passt und die Förderunterlagen vor Antragstellung vollständig sowie fristgerecht vorbereitet werden.

Bei der Heizungsförderung sind Förderhöhe, förderfähige Kosten und technische Mindestanforderungen getrennt zu betrachten. Sinkt ein zeitlich befristeter Bonus oder verändert sich ein Förderdeckel, bleibt eine fachlich sinnvolle Wärmepumpenplanung dennoch auf denselben Grundlagen aufgebaut: reale Heizlast, erforderliche Systemtemperaturen, Warmwasserbedarf, Platzverhältnisse, Schallschutz, Stromversorgung und die Einbindung in das vorhandene Wärmeverteilsystem. Eine Förderänderung sollte deshalb kein Anlass sein, auf die notwendige Bestandsaufnahme oder Auslegung zu verzichten.

Auswirkungen auf die Wärmeversorgung und Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe arbeitet besonders wirtschaftlich, wenn sie mit möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen betrieben werden kann. Vor einer Entscheidung ist daher zu prüfen, ob vorhandene Heizkörper, Fußbodenheizungen und Rohrnetze die benötigte Heizleistung bei niedrigen Außentemperaturen bereitstellen. Werden einzelne Heizflächen zu klein dimensioniert sein, können gezielte Maßnahmen wie größere Heizkörper, Gebläsekonvektoren oder ein hydraulischer Abgleich sinnvoller sein als eine pauschale Erhöhung der Vorlauftemperatur.

Der Förderhöchstbetrag für Heizungen sinkt 2027: Was Eigentümer jetzt wissen sollten, betrifft technisch vor allem die Reihenfolge der Entscheidungen. Wer eine Wärmepumpe nur wegen einer höheren Förderquote auswählt, riskiert eine unpassende Dimensionierung oder vermeidbare Folgekosten. Eine zu große Anlage kann häufig takten, eine zu klein geplante Anlage kann an kalten Tagen einen hohen Anteil elektrischer Zusatzheizung benötigen. Maßgeblich ist eine belastbare Heizlastberechnung und nicht allein der bisherige Brennstoffverbrauch.

Sanierungsplanung als Gesamtsystem bewerten

Die Förderkulisse kann beeinflussen, ob Eigentümer den Heizungstausch vorziehen oder zunächst die Gebäudehülle verbessern. Technisch sollte diese Entscheidung immer als Gesamtsystem erfolgen. Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, Luftdichtheit und Lüftungskonzept verändern den Wärmebedarf und können damit die spätere Auslegung des Wärmeerzeugers beeinflussen. Wird die Wärmepumpe vor einer umfangreichen energetischen Sanierung installiert, muss die Planung berücksichtigen, wie sich der Bedarf nach der Sanierung entwickelt.

  • Den tatsächlichen Gebäudezustand und die vorhandene Anlagentechnik aufnehmen.
  • Heizlast, Heizflächen und notwendige Vorlauftemperaturen berechnen.
  • Hydraulik, Speicher, Warmwasserbereitung und Regelung aufeinander abstimmen.
  • Schall, Aufstellort, elektrische Anschlussleistung und gegebenenfalls Netzbetreiberanforderungen frühzeitig prüfen.
  • Sanierungsschritte so koordinieren, dass Wärmeerzeuger und Gebäudehülle langfristig zusammenpassen.

Förderunterlagen: Technik vor Antrag und Auftrag absichern

Förderfähige Maßnahmen benötigen in der Regel eine nachvollziehbare technische Beschreibung, passende Kostenzuordnungen und die Einhaltung der jeweils geltenden Fristen. Je nach Förderprogramm können technische Bestätigungen, Fachunternehmererklärungen, Rechnungen, Zahlungsnachweise und weitere Nachweise erforderlich sein. Besonders wichtig ist die richtige Reihenfolge: Antrag, Förderzusage beziehungsweise Bewilligung und Beauftragung dürfen nicht vertauscht werden, wenn die jeweils gültigen Förderbedingungen dies ausschließen.

BMH Contracting GmbH aus Kempten betrachtet Förderfragen daher nicht isoliert von der Anlagentechnik. Als Ingenieur- und Planungsbüro für Energie, Wärme und Gebäude prüft das Planungsteam den Wärmebedarf, die vorhandenen Heizflächen, Systemtemperaturen, hydraulischen Randbedingungen sowie die technische und wirtschaftliche Machbarkeit. Auf dieser Grundlage lassen sich förderfähige Maßnahmen und Kosten fachlich einordnen sowie erforderliche technische Bestätigungen oder Projektbeschreibungen vorbereiten. Welche Förderung letztlich bewilligt wird, richtet sich immer nach den zum Antragszeitpunkt gültigen offiziellen Förderbedingungen; ein bestimmter Fördererfolg oder eine konkrete Förderhöhe kann nicht pauschal garantiert werden.

Für Eigentümer bedeutet die angekündigte Absenkung: Wer 2027 eine Heizung modernisieren möchte, sollte nicht nur den möglichen Zuschuss vergleichen, sondern die technische Planung rechtzeitig abschließen. Eine belastbare Bestandsanalyse schafft die Grundlage, damit Wärmepumpe, Wärmeverteilung, Gebäudesanierung und Förderunterlagen nachvollziehbar zusammenpassen.

Handlungscheck: Welche Daten, Angebote, Anträge oder Planungen sollten Betroffene jetzt prüfen und welcher offizielle Stand muss vor Umsetzung verifiziert werden?

Eigentümer sollten jetzt vor allem den Gebäudebestand, die geplante Heiztechnik, belastbare Angebote, den voraussichtlichen Kostenrahmen und den Antragszeitpunkt prüfen. Entscheidend ist dabei, zwischen förderfähigen Kosten, dem möglichen Fördersatz und dem tatsächlich ausgezahlten Zuschuss zu unterscheiden. Vor einer Beauftragung muss der dann gültige offizielle Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), des zuständigen KfW-Programms sowie der geltenden technischen Mindestanforderungen geprüft werden, denn Förderhöhe und Fördervoraussetzungen richten sich grundsätzlich nach den Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Für die Förderplanung sind zunächst belastbare Gebäudedaten erforderlich. Dazu gehören das Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten, die bisherige Heizung einschließlich Energieträger und Inbetriebnahmejahr, der dokumentierte Energieverbrauch sowie vorhandene Pläne zu Heizflächen, Leitungsnetz und Warmwasserbereitung. Ebenso relevant sind der Zustand der Gebäudehülle, mögliche Dämmmaßnahmen, die vorhandenen Systemtemperaturen und die hydraulischen Verhältnisse. Erst diese Angaben zeigen, ob eine Wärmepumpe oder ein anderes förderfähiges Heizsystem technisch sinnvoll betrieben werden kann und welche begleitenden Maßnahmen gegebenenfalls einzuplanen sind.

Auch Angebote sollten nicht nur anhand der Endsumme verglichen werden. Sie müssen Leistungsumfang, Fabrikat und technische Auslegung, Heizlast, Wärmeverteilung, Warmwasserlösung, Elektroarbeiten, Demontage und Entsorgung der Altanlage sowie notwendige Nebenarbeiten nachvollziehbar abbilden. Für die Förderung ist wesentlich, welche Positionen nach den jeweils gültigen Regeln als förderfähige Kosten anerkannt werden. Ein Angebot kann wirtschaftlich plausibel erscheinen, ohne dass sämtliche enthaltenen Kosten förderfähig sind.

Bei selbstgenutztem Wohneigentum sollte außerdem geklärt werden, ob persönliche Voraussetzungen für mögliche Boni erfüllt sind. Das betrifft insbesondere die Nutzung des Gebäudes als Hauptwohnsitz, die Art und das Alter der auszutauschenden Anlage sowie gegebenenfalls Einkommensnachweise. Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften sind Eigentumsstruktur, Anzahl der Wohneinheiten, Beschlusslage und die Zuordnung der Maßnahme zum jeweiligen Gebäude besonders sorgfältig zu prüfen. Hier beeinflussen Planung, Kostenaufteilung und Antragstellung die Förderfähigkeit erheblich.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der zeitliche Ablauf. Der Förderantrag muss nach den jeweils gültigen Vorgaben rechtzeitig gestellt werden; ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag vor Antragstellung kann die Förderung gefährden, sofern keine im aktuellen Förderverfahren ausdrücklich zulässige vertragliche Regelung genutzt wird. Planungsleistungen, technische Prüfungen und Fördervorbereitung sollten daher so terminiert werden, dass sie den Antrag unterstützen, ohne Fristen oder Förderbedingungen zu verletzen. Auch Lieferzeiten, Genehmigungen, Netzanschlussfragen und die Verfügbarkeit von Fachbetrieben gehören in einen realistischen Umsetzungsplan.

Eine pauschale Aussage, dass der Förderhöchstbetrag im Jahr 2027 zwingend sinkt, ersetzt keine Prüfung der offiziellen Fördergrundlagen. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt veröffentlichten Richtlinien, Programmbedingungen, Merkblätter und FAQ der zuständigen Stellen. Eigentümer sollten insbesondere kontrollieren, ob sich förderfähige Kostenobergrenzen, Boni, Einkommensgrenzen, technische Anforderungen oder Nachweisfristen geändert haben. Erst danach lässt sich die erwartbare Förderung seriös in die Finanzierungsentscheidung einordnen.

BMH Contracting GmbH prüft Gebäude, Wärmebedarf, Anlagentechnik, technische Machbarkeit und Fördervoraussetzungen im Zusammenhang und unterstützt bei der fachlich belastbaren Einordnung von Angeboten, Anträgen und Nachweisen. Beim Thema Förderhöchstbetrag für Heizungen sinkt 2027: Was Eigentümer jetzt wissen sollten schafft das Planungsteam mit herstellerunabhängiger Planung und dem Abgleich mit den jeweils gültigen offiziellen Vorgaben eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.

Offizielle Informationen: KfW – Anpassungen der BEG zum 21.07.2026 · KfW – aktuelle Heizungsförderung für Privatpersonen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Förderhöchstbetrag für Heizungen sinkt 2027

Sinkt der Förderhöchstbetrag für Heizungen im Jahr 2027?

Nach derzeitiger Förderlogik sinkt nicht die Obergrenze der förderfähigen Kosten, sondern der Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser reduziert sich ab 2027 von 20 auf 17 Prozentpunkte, sofern die Voraussetzungen für den Bonus erfüllt sind.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch?

Für die erste Wohneinheit können grundsätzlich bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt werden. In Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die Kostenobergrenzen für weitere Wohneinheiten nach den jeweils gültigen BEG- und KfW-Vorgaben.

Wie viel weniger Förderung kann der geringere Klimageschwindigkeitsbonus 2027 bedeuten?

Bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro entspricht eine Reduzierung um drei Prozentpunkte rechnerisch bis zu 900 Euro weniger Zuschuss. Der tatsächliche Unterschied hängt von der Förderfähigkeit der Kosten, der Selbstnutzung und möglichen weiteren Boni ab.

Wer erhält den Klimageschwindigkeitsbonus für eine neue Heizung?

Der Bonus ist grundsätzlich an selbstnutzende Eigentümer und den Austausch bestimmter alter fossiler Heizungen, Nachtspeicherheizungen oder alter Gas- beziehungsweise Biomasseheizungen gebunden. Vermietete Gebäude erhalten diesen personenbezogenen Bonus in der Regel nicht.

Wann muss der Förderantrag für den Heizungstausch gestellt werden?

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme und unter Beachtung der jeweils geltenden Vertragsregelungen gestellt werden. Für den Förderhöchstbetrag für Heizungen sinkt 2027 sind daher die offiziellen Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, nicht allein das Jahr der Inbetriebnahme.