Die HOAI-Leistungsphasen bei der Fachplanung einfach erklärt
Die HOAI-Leistungsphasen bei der Fachplanung einfach erklärt – die zentrale Frage technisch fundiert und verständlich beantworten
Die HOAI-Leistungsphasen bei der Fachplanung gliedern Planungs- und Überwachungsleistungen in neun aufeinander aufbauende Schritte: von der Grundlagenermittlung über die technische Planung und Vergabe bis zur Bauüberwachung und Objektbetreuung. Sie schaffen einen nachvollziehbaren Rahmen dafür, welche Fachplanungsleistungen bei der Technischen Ausrüstung eines Gebäudes erforderlich sind und welche davon im konkreten Projekt tatsächlich beauftragt werden.
Für die Fachplanung von Wärme-, Energie- und Gebäudetechnik bedeutet das: Nicht jede Maßnahme benötigt automatisch alle neun Leistungsphasen. Bei einer Wärmepumpenplanung im Bestand können beispielsweise Bestandsaufnahme, Wärmebedarfsberechnung, hydraulische Bewertung und Ausführungsplanung im Vordergrund stehen. Bei einem komplexen Neubau oder einer industriellen Energiezentrale kommen häufig Vergabe, Objektüberwachung und die Begleitung der Inbetriebnahme hinzu.
Die HOAI-Leistungsphasen bei der Fachplanung einfach erklärt: Die neun Schritte im Überblick
- Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung: Ziele, Randbedingungen, Bestandsdaten und der konkrete Planungsbedarf werden geklärt.
- Leistungsphase 2 – Vorplanung: Erste technische Lösungsansätze, Varianten, Kostenrahmen und Konzepte werden entwickelt.
- Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung: Die bevorzugte Lösung wird technisch ausgearbeitet, berechnet und wirtschaftlich bewertet.
- Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung: Erforderliche Unterlagen für Genehmigungen oder Abstimmungen mit Behörden werden vorbereitet.
- Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung: Die Planung wird so detailliert, dass sie auf der Baustelle umgesetzt werden kann.
- Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe: Leistungen, Mengen und technische Anforderungen werden für Ausschreibungen beschrieben.
- Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe: Angebote werden geprüft, verglichen und bei der Vergabe fachlich bewertet.
- Leistungsphase 8 – Objektüberwachung: Die fachgerechte Umsetzung, Qualität, Termine und die technische Inbetriebnahme werden begleitet.
- Leistungsphase 9 – Objektbetreuung: Nach Abschluss werden Mängelansprüche, Betriebserfahrungen und Optimierungsmöglichkeiten betrachtet.
Die HOAI ist dabei kein Automatismus für den gesamten Planungsumfang, sondern eine Grundlage zur strukturierten Einordnung vereinbarter Ingenieurleistungen und zur Honorarermittlung. Entscheidend ist stets der Auftrag: Welche technischen Fragen müssen beantwortet werden, welche Schnittstellen bestehen und welche Ergebnisse werden für eine belastbare Umsetzung benötigt?
BMH Contracting GmbH aus Kempten betrachtet Fachplanung als Gesamtsystem. Dazu gehören der Gebäudezustand, der Wärmebedarf, vorhandene Anlagen, Heizflächen, Systemtemperaturen, hydraulische Verhältnisse sowie technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Auf dieser Basis lassen sich die erforderlichen Planungsleistungen projektbezogen definieren – von der technischen Analyse eines Bestandsgebäudes bis zur Ausführungsplanung und Begleitung der Umsetzung.
Wer Die HOAI-Leistungsphasen bei der Fachplanung einfach erklärt einordnen möchte, sollte daher nicht nur die Reihenfolge der neun Phasen betrachten. Wesentlich ist, welche Fachplanungsleistungen für das jeweilige Energie-, Wärme- oder Gebäudetechnikprojekt sinnvoll sind und wie sie vertraglich klar vereinbart werden.
Die neun Leistungsphasen von Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung in ihrer logischen Reihenfolge erklären
Die neun HOAI-Leistungsphasen strukturieren Fachplanungen in einer logischen Reihenfolge: Sie beginnen mit der Grundlagenermittlung, führen über Planung, Genehmigung und Vergabe bis zur Bauüberwachung und enden mit der Objektbetreuung. Für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung bedeutet das: Zuerst werden Gebäude, Energiebedarf und vorhandene Technik analysiert, anschließend wird eine technisch und wirtschaftlich umsetzbare Lösung geplant, ausgeschrieben, während der Ausführung kontrolliert und nach Fertigstellung begleitet. Welche Leistungsphasen tatsächlich beauftragt werden, wird projektbezogen vereinbart.
Das Planungsteam aus Kempten nutzt diese Struktur, um Fachplanungsleistungen für Energie, Wärme und Gebäude nachvollziehbar einzuordnen. Dabei werden Gebäudezustand, Wärmebedarf, Heizflächen, Systemtemperaturen, hydraulische Verhältnisse, vorhandene Anlagentechnik sowie technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit immer als Gesamtsystem betrachtet. Die HOAI kann dabei als Grundlage für die Beschreibung und Honorarermittlung der vereinbarten Leistungen dienen.
- Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung: Zu Beginn werden Aufgabenstellung, Ziele, Randbedingungen und der vorhandene Gebäudebestand erfasst. In der technischen Fachplanung gehören dazu beispielsweise die Bestandsaufnahme der Wärmeversorgung, Verbrauchsdaten, Anlagenalter, Platzverhältnisse und relevante Schnittstellen zu anderen Gewerken.
- Leistungsphase 2 – Vorplanung: Auf Basis der Grundlagen werden erste Lösungsansätze entwickelt und miteinander verglichen. Dazu zählen Varianten für Wärmeerzeugung, Verteilung, Übergabe und Regelungstechnik sowie erste Bewertungen zu Energieeinsparung, Kosten und Umsetzbarkeit.
- Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung: Die Vorzugsvariante wird technisch vertieft. Berechnungen, Dimensionierungen und ein belastbares Anlagenkonzept schaffen die Grundlage für die weitere Projektentscheidung. Bei Wärmeprojekten können etwa Heizlast, hydraulische Einbindung, Leistungsgrößen und Systemtemperaturen konkretisiert werden.
- Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung: Soweit für das Vorhaben erforderlich, werden die Unterlagen für behördliche Genehmigungen oder technische Nachweise erstellt und abgestimmt. Der Umfang hängt unter anderem von Anlagentyp, Standort und öffentlich-rechtlichen Vorgaben ab.
- Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung: Das Planungskonzept wird so detailliert, dass die Umsetzung auf der Baustelle eindeutig erfolgen kann. Dazu gehören unter anderem Ausführungszeichnungen, Schemata, Details, Leitungsführungen, Anschlusspunkte und die Koordination mit Architektur und weiteren Fachdisziplinen.
- Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe: Die benötigten Leistungen und Mengen werden systematisch beschrieben. Leistungsverzeichnisse schaffen eine vergleichbare Grundlage, damit Fachunternehmen ihre Angebote auf eine klar definierte technische Leistung beziehen können.
- Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe: Angebote werden geprüft, technisch verglichen und bei Bedarf aufgeklärt. Ziel ist es, die Vergabeentscheidung auf Basis von Leistungsumfang, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Terminrahmen fachlich zu unterstützen.
- Leistungsphase 8 – Objektüberwachung: Während der Bau- und Montagephase wird kontrolliert, ob die Ausführung den Planungsunterlagen, den vereinbarten Qualitäten und den technischen Anforderungen entspricht. Wesentlich sind dabei die Koordination der Beteiligten, die Prüfung von Ausführung und Dokumentation sowie die Begleitung von Abnahmen und Inbetriebnahmen.
- Leistungsphase 9 – Objektbetreuung: Nach Abschluss der Maßnahme wird das Objekt in der Nutzungsphase begleitet. Dazu können die Kontrolle von Mängelbeseitigungen, die Auswertung von Betriebswerten oder Hinweise zur Optimierung der Anlage gehören.
Die Reihenfolge ist deshalb relevant, weil jede Phase auf den Ergebnissen der vorherigen aufbaut: Ohne belastbare Bestandsdaten ist keine verlässliche Vorplanung möglich, ohne abgestimmten Entwurf keine ausführungsreife Planung und ohne klare Vergabeunterlagen keine fachlich vergleichbaren Angebote. Gerade bei der Modernisierung von Energie- und Wärmesystemen reduziert dieses schrittweise Vorgehen das Risiko, Einzelmaßnahmen losgelöst vom tatsächlichen Gebäudebedarf zu planen.
In der Praxis muss nicht jedes Projekt alle neun Leistungsphasen umfassen. Das Planungsteam kann je nach Aufgabenstellung von der technischen Analyse und Konzeptentwicklung über die Fachplanung bis zur Begleitung der Umsetzung oder des Betriebs unterstützen. Entscheidend ist eine klare Vereinbarung darüber, welche Leistungen, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten im konkreten Projekt enthalten sind.
Technische Ausrüstung und Wärmeversorgung einordnen: Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Flächenheizungen und Wärmeverteilnetze gehören zum relevanten Planungsbereich
Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Flächenheizungen und Wärmeverteilnetze gehören in der Regel zur Fachplanung der Technischen Ausrüstung, insbesondere zur Anlagengruppe Wärmeversorgungsanlagen. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Art des Bauteils: Für die fachliche Einordnung werden Wärmebedarf, Gebäudezustand, vorhandene Technik, Heizflächen, Systemtemperaturen, Hydraulik und die Schnittstellen zu anderen Gewerken als zusammenhängendes Gesamtsystem bewertet.
Die Technische Ausrüstung beschreibt die technische Infrastruktur eines Gebäudes. Bei der Wärmeversorgung umfasst sie beispielsweise die Wärmeerzeugung durch Wärmepumpen, Kessel oder andere Energiequellen, die Wärmeübergabe über Heizkörper oder Flächenheizungen sowie die Verteilung über Rohrnetze, Pumpen, Armaturen und Regelungstechnik. Auch Speicher, hydraulische Weichen, Verteiler und die Einbindung bestehender Anlagen können zum relevanten Planungsbereich gehören.
Eine Wärmepumpe ist daher nicht isoliert als einzelnes Gerät zu planen. Ihre technische und wirtschaftliche Funktion hängt unter anderem davon ab, welche Vorlauftemperaturen das Gebäude benötigt, ob die vorhandenen Heizflächen ausreichend dimensioniert sind und wie das Wärmeverteilnetz hydraulisch arbeitet. Gerade im Gebäudebestand entscheidet diese Systembetrachtung darüber, ob eine Umrüstung technisch sinnvoll, effizient betreibbar und langfristig wirtschaftlich ist.
Flächenheizungen zählen ebenfalls zur Wärmeversorgung, weil sie Wärme an die Räume übertragen und zugleich die erforderlichen Systemtemperaturen beeinflussen. Niedrige Vorlauftemperaturen können den Betrieb einer Wärmepumpe begünstigen, während der Aufbau des Bodens, die verfügbare Fläche, die Raumlasten und die Regelbarkeit sorgfältig zu berücksichtigen sind. Bei Sanierungen ist außerdem zu prüfen, ob bestehende Heizkörper, Fußbodenheizungen und neue Wärmequellen gemeinsam hydraulisch und regelungstechnisch funktionieren.
Wärmeverteilnetze sind ein zentraler Bestandteil der Fachplanung, obwohl sie im Gebäude oft kaum sichtbar sind. Rohrdimensionen, Dämmung, Druckverluste, Pumpenauslegung, Strangregulierung und der hydraulische Abgleich bestimmen, ob die erzeugte Wärme bedarfsgerecht an den Heizflächen ankommt. Eine leistungsfähige Wärmeerzeugung kann ihre Vorteile verlieren, wenn das Verteilnetz hohe Verluste verursacht oder einzelne Bereiche des Gebäudes nicht ausreichend versorgt werden.
Im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen bei der Fachplanung einfach erklärt beginnt die technische Einordnung typischerweise mit der Grundlagenermittlung. Dabei werden Bestandsunterlagen, Verbrauchsdaten, Anlagenschema, Wärmebedarf, Gebäudenutzung und die vorhandenen Heizflächen erfasst. Daraus lässt sich ableiten, welche Anforderungen an die Wärmeversorgung bestehen und welche Untersuchungen für die weitere Planung erforderlich sind.
In Vorplanung und Entwurfsplanung werden mögliche Wärmeversorgungskonzepte gegenübergestellt und technisch vertieft. Hierzu gehören etwa Varianten mit Wärmepumpe, die Modernisierung des Wärmeverteilnetzes, der Austausch oder die Ergänzung von Heizflächen sowie die Anpassung von Speicher- und Regelungskonzepten. Die Bewertung berücksichtigt nicht nur Investitionen, sondern auch Energiebedarf, Betriebsverhalten, technische Machbarkeit, Genehmigungsanforderungen und Folgekosten.
Die anschließende Ausführungsplanung konkretisiert das gewählte Konzept bis zu den für die Umsetzung notwendigen Angaben. Leitungsführungen, Dimensionierungen, Anschlüsse, Armaturen, Regelungspunkte und Schnittstellen zur Elektroplanung, Gebäudehülle oder Trinkwassererwärmung müssen eindeutig abgestimmt werden. Bei Vergabe und Objektüberwachung geht es anschließend darum, die geplante Qualität in Ausschreibung, Bauausführung, Prüfung und Inbetriebnahme nachvollziehbar abzusichern.
Das Planungsteam aus Kempten betrachtet Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Flächenheizungen und Wärmeverteilnetze deshalb nicht als voneinander getrennte Einzelmaßnahmen. Das Ingenieur- und Planungsbüro analysiert Gebäude, Wärmebedarf und Anlagentechnik herstellerunabhängig und technologieoffen, um eine belastbare Grundlage für Wärmekonzepte und Fachplanung zu schaffen. Welche HOAI-Leistungsphasen dabei beauftragt werden, richtet sich nach dem konkreten Projekt und dem vereinbarten Leistungsumfang – von der technischen Bestandsaufnahme bis zur Fachplanung, Umsetzung oder Betriebsbegleitung.
Zeigen, welche Ergebnisse typischerweise aus den einzelnen Phasen entstehen und warum Teilbeauftragungen möglich sind
Die HOAI-Leistungsphasen bei der Fachplanung einfach erklärt: Jede Phase führt zu konkreten, aufeinander aufbauenden Arbeitsergebnissen – von der technischen Bestandsaufnahme über berechnete Planungskonzepte und Ausschreibungsunterlagen bis zur Überwachung der Umsetzung. Eine Teilbeauftragung ist möglich, weil Projekte nicht immer den vollständigen Planungsprozess benötigen: Liegen etwa belastbare Grundlagen bereits vor oder wird nur ein Wärmekonzept, eine Entwurfsplanung oder Unterstützung bei der Vergabe gebraucht, kann der Leistungsumfang projektbezogen vereinbart werden.
Bei der Fachplanung der Technischen Ausrüstung dienen die Leistungsphasen als strukturierende Grundlage, um Planungsaufgaben, Ergebnisse und Verantwortlichkeiten eindeutig festzulegen. Welche Phasen beauftragt werden, hängt vom Gebäudezustand, dem Projektziel, vorhandenen Unterlagen und der vorgesehenen Umsetzung ab. BMH Contracting GmbH aus Kempten betrachtet dabei Wärmebedarf, bestehende Anlagentechnik, Heizflächen, Systemtemperaturen, hydraulische Verhältnisse, technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit als zusammenhängendes System.
Typische Ergebnisse der einzelnen Leistungsphasen
- Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung: Ergebnis sind geklärte Aufgabenstellung, Projektziele, verfügbare Bestandsunterlagen sowie eine erste Einschätzung der technischen Rahmenbedingungen. Bei Bestandsgebäuden gehören dazu häufig die Analyse der Wärmeversorgung, der Energieverbräuche und der vorhandenen Anlagentechnik.
- Leistungsphase 2 – Vorplanung: Es entstehen erste technisch und wirtschaftlich bewertete Lösungsansätze. Dazu können Varianten für die Wärmeversorgung, ein vorläufiges Anlagenkonzept, überschlägige Berechnungen und eine erste Kosteneinordnung gehören.
- Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung: Das bevorzugte Konzept wird planerisch vertieft. Typische Ergebnisse sind Berechnungen, Dimensionierungen, hydraulische Überlegungen, abgestimmte Systemschemata, Planunterlagen und eine belastbarere Kostenberechnung.
- Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung: Soweit für das Vorhaben erforderlich, werden Unterlagen für behördliche Verfahren vorbereitet und abgestimmt. Das Ergebnis sind genehmigungsfähige Planungsunterlagen innerhalb des vereinbarten Fachplanungsumfangs.
- Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung: Die Planung wird so detailliert, dass sie für die technische Umsetzung nutzbar ist. Dazu zählen beispielsweise Ausführungszeichnungen, detaillierte Schemata, technische Festlegungen und Angaben zu Komponenten, Leitungswegen oder Regelungsanforderungen.
- Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe: Es entstehen Leistungsverzeichnisse und Mengenansätze als Grundlage, damit Bau- und Fachunternehmen vergleichbare Angebote abgeben können.
- Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe: Ergebnisse sind insbesondere die Prüfung und Wertung eingegangener Angebote, Preisspiegel, Vergabevorschläge und die fachliche Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Auftragnehmer.
- Leistungsphase 8 – Objektüberwachung: Während der Ausführung werden die fachplanerisch relevanten Arbeiten kontrolliert und koordiniert. Typische Ergebnisse sind Prüfungen der Ausführung, die Begleitung von Abnahmen, die Kontrolle technischer Funktionen sowie die Dokumentation vereinbarter Leistungen.
- Leistungsphase 9 – Objektbetreuung: Nach Abschluss der Maßnahme kann die Fachplanung die Funktionsfähigkeit und Optimierung der Anlage weiter begleiten. Dazu gehören je nach Vereinbarung die Auswertung von Betriebsdaten, die Bearbeitung von Mängeln und Hinweise zur Betriebsoptimierung.
Warum Teilbeauftragungen fachlich sinnvoll sein können
Eine Beauftragung muss nicht alle Leistungsphasen umfassen. Gerade bei Sanierungen, Wärmeerzeugerwechseln oder komplexen Bestandsanlagen bestehen häufig bereits Planunterlagen, Gutachten oder technische Vorentscheidungen. Dann kann es sinnvoll sein, nur die noch fehlenden Leistungen zu vergeben. Entscheidend ist, dass Ausgangslage, Schnittstellen und gewünschte Ergebnisse klar definiert sind.
Beispiele für sinnvolle Teilbeauftragungen sind eine technische Bestandsaufnahme mit Vorplanung zur Entscheidungsfindung, eine Entwurfsplanung zur Absicherung eines Wärmekonzepts oder die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe nach bereits abgeschlossener Planung. Ebenso kann eine Fachplanung gezielt für die Ausführungsphase oder zur Qualitätssicherung während der Umsetzung eingebunden werden.
Das Planungsteam strukturiert Ingenieur- und Fachplanungsleistungen daher projektbezogen. Die HOAI kann dabei als Grundlage dienen, um vereinbarte Planungsleistungen und die Honorierung nachvollziehbar einzuordnen. Für Auftraggeber schafft diese Vorgehensweise Transparenz: Es ist erkennbar, welches Ergebnis in welcher Phase erwartet wird, welche Informationen erforderlich sind und wo die Verantwortung der jeweiligen Projektbeteiligten beginnt und endet.
Nicht jedes Projekt benötigt alle Leistungsphasen; Aufgaben, Planungstiefe und Honorar transparent an Projektstand und Ziel anpassen
Nicht jedes Bau-, Sanierungs- oder Energieprojekt benötigt alle HOAI-Leistungsphasen. Entscheidend sind der vorhandene Planungsstand, die technische Aufgabenstellung, das Projektziel und die Frage, welche Ergebnisse tatsächlich benötigt werden. Leistungen und Honorar sollten deshalb von Beginn an eindeutig vereinbart werden, damit Planungstiefe, Verantwortlichkeiten und Kosten nachvollziehbar zum jeweiligen Projekt passen.
Die HOAI bietet für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung eine strukturierte Grundlage: von der Grundlagenermittlung über Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zu Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung. Diese Phasen müssen jedoch nicht automatisch als vollständiges Paket beauftragt werden. Liegen beispielsweise belastbare Bestandsdaten, Wärmebedarfsberechnungen oder ein abgestimmtes Konzept bereits vor, kann sich der Umfang auf weiterführende Planungs- oder Umsetzungsleistungen konzentrieren.
Umgekehrt ist eine frühe Planungsphase besonders wichtig, wenn technische und wirtschaftliche Grundlagen zunächst geklärt werden müssen. Bei Bestandsgebäuden betrifft das etwa den Gebäudezustand, den Wärmebedarf, vorhandene Anlagentechnik, Heizflächen, Systemtemperaturen und hydraulische Verhältnisse. Erst die Gesamtschau dieser Faktoren zeigt, ob eine Sanierungsmaßnahme technisch machbar ist, welche Varianten wirtschaftlich sinnvoll sind und welche Planungstiefe für die nächsten Entscheidungen erforderlich wird.
BMH Contracting GmbH aus Kempten strukturiert Ingenieur- und Fachplanungsleistungen deshalb projektbezogen. Als Ingenieur- und Planungsbüro für Energie, Wärme und Gebäude betrachtet das Planungsteam Wohngebäude, Gewerbe und Industrie herstellerunabhängig sowie technologieoffen. Je nach Auftrag kann die Begleitung bei der Bestandsaufnahme und technischen Analyse beginnen, Berechnungen und Wärmekonzepte umfassen oder bis zur Fachplanung, Umsetzung und zum Betrieb reichen.
Für die Honorarermittlung ist nicht allein die Anzahl der benannten Leistungsphasen maßgeblich, sondern der konkret vereinbarte Leistungsumfang. Klar beschriebene Aufgaben, definierte Schnittstellen und nachvollziehbare Ergebnisse schaffen Transparenz für beide Seiten. So lassen sich Teilbeauftragungen ebenso sauber abgrenzen wie stufenweise Beauftragungen, bei denen nach jeder Entscheidungsgrundlage über die nächste Planungstiefe entschieden wird.
Die HOAI-Leistungsphasen bei der Fachplanung einfach erklärt bedeutet daher vor allem: Planung wird nicht schematisch, sondern passend zu Projektstand, Ziel und technischem Risiko beauftragt. Das Planungsteam steht für eine transparente, technisch begründete Fachplanung, bei der Leistungsumfang und Honorar nachvollziehbar zum tatsächlichen Bedarf passen.
Offizielle Informationen: Gesetze im Internet – § 55 HOAI, Technische Ausrüstung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Die HOAI-Leistungsphasen bei der Fachplanung einfach erklärt
Was sind die neun HOAI-Leistungsphasen bei der Fachplanung?
Die neun Leistungsphasen reichen von der Grundlagenermittlung über Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung bis zu Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung. Sie strukturieren die Planung der Technischen Ausrüstung und definieren nachvollziehbare Arbeitsschritte.
Müssen bei einem Projekt immer alle HOAI-Leistungsphasen beauftragt werden?
Nein, der Leistungsumfang wird projektbezogen vereinbart. Bei einer Sanierung können beispielsweise nur Bestandsaufnahme, Vorplanung und Entwurfsplanung erforderlich sein, während komplexe Neubauten häufig auch Vergabe und Objektüberwachung umfassen.
Welche Leistungsphase ist für die Planung einer Wärmepumpe besonders wichtig?
Besonders relevant sind die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. Dabei werden Wärmebedarf, Heizflächen, erforderliche Systemtemperaturen, hydraulische Verhältnisse und die Einbindung in die vorhandene Anlagentechnik untersucht.
Was gehört zur Ausführungsplanung in Leistungsphase 5?
In Leistungsphase 5 wird das technische Konzept für die bauliche Umsetzung detailliert ausgearbeitet. Dazu gehören unter anderem Ausführungszeichnungen, Anlagenschemata, Leitungsführungen, Dimensionierungen, Anschlusspunkte und abgestimmte Schnittstellen zu weiteren Gewerken.
Wie wird das Honorar für Fachplanungsleistungen nach HOAI bestimmt?
Für die Honorierung ist der konkret vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich, nicht allein die Anzahl der benannten Phasen. Die HOAI-Leistungsphasen bei der Fachplanung einfach erklärt dienen dabei als Grundlage, um Leistungen, Ergebnisse, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen eindeutig zu beschreiben.



